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COVID-Regelungen ab Mai 2023

Die Maskenpflicht wurde offiziell ab 01.Mai 2023 aufgehoben.

Für COVID positiv Getestete gilt keine Absonderung, jedoch eine Verkehrsbeschränkung für 10 Tage. Das bedeutet, symptomfrei Erkrankte können mit FFP2-Masken der Arbeit nachgehen.

  • Wir bieten nach wie vor kostenlose COVID-antigen Tests an.
  • Jährliche Auffrischungsimpfungen werden für Risikopatienten empfohlen.
  • Weiterführende Informationen unter: https://www.sozialministerium.at